Kontakt / Impressum

 

Fa.

Irmgard Pesendorfer 

Kettenreith 56 

3233 Kilb 

 

06767767550

069910519766

Mail:  office@sirius-coaching.at

ATU65519735

Fotos von www.pixelio.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Training, Coaching sowie Vermietung von Räumlichkeiten und über die Lieferung von Studien, Lehrwerken und Softwareartikeln – Stand  Juni 2011

Präambel 

Fa Irmgard Pesendorfer  ( im weiteren Auftragnehmer genannt) nehmen Aufträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen diesesVertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nicht anders vereinbart, werden die  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax, Post oder E-Mail) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Anmeldungen zu Seminaren und Projekten  Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen beziehungsweise Stornierungen werden nur schriftlich (Post, Fax und E-Mail) entgegengenommen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich. 

Stornobedingungen

Bei offenen Seminaren bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist keine Stornogebühr zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, ab 1 Woche vor Seminarbeginn 100 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt. Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. ErsatzteilnehmerInnen können zu jedem Zeitpunkt genannt werden. Bei firmeninternen Seminaren und Projekten werden bei ersatzloser Stornierung ab 4 Wochen vor dem Beginn eines Seminars beziehungsweise Projektes 40 % in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung auf einen anderen Termin werden 10 % Manipulationsgebühr verrechnet.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Fa Irmgard Pesendorferübernehmen keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und Internetseiten. Weiteres behalten sich Fa Irmgard Pesendorfer  organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Ebenso hängt das Zustandekommen von Veranstaltungen von einer MindestteilnehmerInnenzahl ab.

Lieferung und/oder Leistungserbringung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und/oder Leistungserbringung auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht andere Erfüllungsorte wechselseitig festgelegt wurden. 

Preise

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.

 

Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt entweder vor und/oder parallel mit (Offene Veranstaltungen), oder umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß

Sirius Training verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

Copyrights

Alle vom Auftragnehmer gelieferten Produkte sind – unabhängig von der Lieferform – Sirius Training  Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Genehmigung zu kopieren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder auf irgendwelchen Medien zu publizieren. 

Mahn- und Inkassospesen

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von 15,– zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom  Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu  ersetzen.

Gewährleistung, Garantie und Haftung

Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung und/oder Leistungserbringung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und/oder Leistungserbringung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritten gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

Aufrechnung

Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.

 

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht . Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

Schlussbestimmungen

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe und Bezeichnungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden sich alle Dienstleistungs- und Lieferangebote gleichermaßen an beide Geschlechter. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 


Diese Seite wurde mit Jimdo erstellt!

Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.